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OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines Sachverhalts von Amts wegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines Sachverhalts von Amts wegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 16.12.2009 - 1 K 1138/06
- OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Bremen, 09.03.2009 - 2 A 206/08
Untersuchungsgrundsatz; Sachverhaltsermittlung
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Wurde -wie hier- ein Beweisantrag nicht gestellt, verletzt das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 14.09.2007 - 4 B 37/07 - vgl. auch OVG Bremen, B. v. 09.03.2009 - 2 A 206/08 -). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883).
- BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07
Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Wurde -wie hier- ein Beweisantrag nicht gestellt, verletzt das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 14.09.2007 - 4 B 37/07 - vgl. auch OVG Bremen, B. v. 09.03.2009 - 2 A 206/08 -). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883). - VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
Keine ernstlichen Zweifel.
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Die Einholung weiterer Gutachten liegt im Ermessen des Gerichts (BVerwG, NVwZ 1993, 268; BayVGH, B. v. 18.08.2009 - 14 ZB 09.205). - BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
Die Einholung weiterer Gutachten liegt im Ermessen des Gerichts (BVerwG, NVwZ 1993, 268; BayVGH, B. v. 18.08.2009 - 14 ZB 09.205).
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur …
Da er jedoch seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist (und entsprechende Nachweise im Übrigen bis heute nicht erbracht hat), hatte das Ausgangsgericht keine Veranlassung, die Frage der Prüfungsfähigkeit des Klägers im Rahmen der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO beantragten Beweisaufnahme weiter aufzuklären (vgl. auch OVG Bremen vom 29.4.2010 Az. 2 A 26/10 ).