Rechtsprechung
   OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15121
OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10 (https://dejure.org/2010,15121)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 A 26/10 (https://dejure.org/2010,15121)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 A 26/10 (https://dejure.org/2010,15121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines Sachverhalts von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines Sachverhalts von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 09.03.2009 - 2 A 206/08

    Untersuchungsgrundsatz; Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Wurde -wie hier- ein Beweisantrag nicht gestellt, verletzt das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 14.09.2007 - 4 B 37/07 - vgl. auch OVG Bremen, B. v. 09.03.2009 - 2 A 206/08 -).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883).
  • BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07

    Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Wurde -wie hier- ein Beweisantrag nicht gestellt, verletzt das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 14.09.2007 - 4 B 37/07 - vgl. auch OVG Bremen, B. v. 09.03.2009 - 2 A 206/08 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBI. 2004, 883).
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205

    Keine ernstlichen Zweifel.

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Die Einholung weiterer Gutachten liegt im Ermessen des Gerichts (BVerwG, NVwZ 1993, 268; BayVGH, B. v. 18.08.2009 - 14 ZB 09.205).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10
    Die Einholung weiterer Gutachten liegt im Ermessen des Gerichts (BVerwG, NVwZ 1993, 268; BayVGH, B. v. 18.08.2009 - 14 ZB 09.205).
  • VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763

    Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur

    Da er jedoch seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist (und entsprechende Nachweise im Übrigen bis heute nicht erbracht hat), hatte das Ausgangsgericht keine Veranlassung, die Frage der Prüfungsfähigkeit des Klägers im Rahmen der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO beantragten Beweisaufnahme weiter aufzuklären (vgl. auch OVG Bremen vom 29.4.2010 Az. 2 A 26/10 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht